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Befüllanweisung

Füllanweisung für Treibgas- und Brenngastanks


Anwendungsbereich: Flüssiggas / LPG / Autogas


1. Allgemeines

(1) Der Motor des Fahrzeugs und eine vorhandene Fremdheizung mit Brennkammer müssen abgestellt sein. Ferner müssen Mobiltelefone ausgeschaltet werden.
(2) Vor dem Anschließen des Füllschlauches prüfen, ob der Tank evtl. Mängel aufweist und die auf dem Behälter angegebene Prüffrist noch nicht abgelaufen ist. Bei Feststellung bedenklicher Mängel oder bei Überschreitung der Prüffrist darf nicht befüllt werden.
(3) Beim Füllen sind Schutzhandschuhe zu tragen. Es besteht die Gefahr von Gefrierschäden.
(4) Das Rauch- und Feuerverbot ist unbedingt einzuhalten.
(5) Zum Zeitpunkt der Befüllung des Lagerbehälters von Kompaktanlagen ist das Füllen von Treibgastanks / Brenngastanks unzulässig.

2. Füllvorgang für Tanks mit automatischer Füllstandsbegrenzung

(1) Verschlusskappe von Füllventil des Tanks abnehmen, bzw. passenden Fülladapter an den Füllanschluß anbringen.
(2) Anlagen mit Totmann-Taster: Füllpistole dicht und fest anschließen, öffnen und mit der Feststelleinrichtung verriegeln. Totmann-Taster drücken und gedrückt halten. Pumpenmotor schaltet automatisch ein.
(3) Füllstand bei Anlagen mit Zählwerk: Zählwerk beobachten. Bei Stillstand des Zählwerks Handhebel an Füllpistole, bzw. Totmann-Taster loslassen.
(4) Anlagen mit Totmann-Taster: Beim Loslassen des Totmann-Tasters schaltet Pumpenmotor automatisch aus. Feststelleinrichtung an der Füllpistole entriegeln. Füllpistole schließen und anschließend lösen. Füllpistole in die Haltevorrichtung einhängen. Verschlusskappe auf das Füllventil des Tanks aufsetzen, bzw. Fülladapter am Füllanschluss abnehmen.

3. Die Befüllung von Tanks ohne Füllstandsbegrenzung mittels Peilventil ist untersagt!


Stand: 03/2024